Mittwoch, 24. April 2013

Uli Hoeneß und der Fall Mollath

24.4.2013: Höre im Deutschlandfunk vom Fall Mollath – einfach unglaublich! Alles fing damit an, dass der Mann 2006 einen Streit mit seiner Frau hatte, wobei es um Geldwäsche bei der Hypovereinsbank ging (die Frau war Angestellte der Hypovereinsbank). Dabei kam es zu Handgreiflichkeiten, weswegen die Frau die Polizei rief. Mollath wurde festgenommen, später vorgeladen, wobei er die Anschuldigungen der Geldwäsche gegen seine Frau und Mitarbeiter der Hypovereinsbank wiederholte. Mit dem Ergebnis, dass man ihn für irre erklärte. Einfach dadurch, dass man ihn vom Vorwurf der Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Sachbeschädigung freisprach und seine Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie anordnete. Gutachter erklärten, beim Angeklagten liege eine gravierende psychische Erkrankung, vermutlich eine Psychose vor. Seitdem sitzt Mollath in der geschlossenen Anstalt. Auch von ihm vorgelegte Kontoauszüge der ominösen Geldtransaktionen konnten ihn nicht davor bewahren. Weil keine konkreten Behauptungen aufgestellt wurden, die den Verdacht einer Straftat begründet hätten, heißt es auf der Internetseite der Justiz Bayern. Herr Mollath legte kopierte Kontoauszüge und Überweisungsaufträge vor, ohne diese zu erläutern. Überweisungen in die Schweiz sind nicht strafbar. Strafbar ist das erst, wenn das Geld nicht versteuert wird. Dafür trug er keine Anhaltspunkte vor.
Selbst nachdem zwei Journalisten der Süddeutschen Zeitung die ganze Geschichte als wahr enttarnten (inzwischen gibt es sogar ein Theaterstück über den Fall Mollath), änderte sich nichts. Mollath blieb weiter in der geschlossenen Anstalt. Erst jetzt, im Zuge der Schwarzgeldaffäre von Uli Hoeneß, soll sich ein Untersuchungsausschuss mit dem Fall Mollath beschäftigen. Wenn das nicht der Beweis dafür ist, dass die Welt ein Irrenhaus ist. Wer unliebsame Wahrheiten verkündet, wird kurzerhand entlassen, erschlagen oder für irre erklärt.
P.S.: Am 25. Juli entschied das Regensburger Landgericht, dass Mollaths Verfahren nicht wieder aufgerollt wird und Mollath weiterhin in der geschlossenen Anstalt bleibt.